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50m² NEUBAU ERSTBEZUG hofseitig mit Freifläche - Wohlfühlen im Herzen von Ottakring - 1160 Wien

Der in einen verkehrsberuhigten Bereich befindliche Neubau wurde nach den neuesten ökologischen Richtlinien barrierefrei ausgeführt und bei der Planung und Konzeption des Gesamtprojektes nur modernste Baumaterialien sowie Ausstattungselemente ausgewählt, die im Innen- und Außenbereich ein maximales Wohnvergnügen dauerhaft garantieren.

RAUMAUFTEILUNG
 
- zentraler Vorraum
- 1 Wohnküche
- Schlafzimmer
- Bad / WC
- Balkon

Auszug aus der AUSSTATTUNG

- große Glasflächenfenster mit Innenjalousien
- Tischler Einbauküche mit allen Geräten
- Eiche Fertigparkett in den Wohnräumen
- moderne, hochwertige Fliesen in Vorraum, Bad und WC
- Bad mit Walk-In- Dusche, Toilette und Waschtisch
- Terrasse mit Holzbelag aus sibirischer Lärche
- Hauszentralheizung mit Gas
- Wasser und Wärmemengenzähler je Wohnung
- barrierefreier Lift
- ein ca. 1,2 m² großer Kellerraum
- Fahrradraum
- Kinderwagenraum
Gerne übermitteln wir Ihnen die Bau- und Ausstattungsbeschreibung

Erklärung Lärmkataster Plan:
Orange: niedrigster, erzielbarer Wert (daher ruhige Lage)

LAGE UND INFRASTRUKTUR

Einkaufsmöglichkeiten bieten die nahe gelegene Lugner City und der Brunnenmarkt sowie sehr gute Infrastruktur mit Ärzten, Apotheken, Kindergärten und Schulen in unmittelbarer Nähe.
Perfekte Verkehrsanbindung: U6, 48A und Linie 9

ENERGIEAUSWEIS
HWB 29,9
Klasse B
gültig bs 27. 05. 2025

KONDITIONEN
Brutto-Gesamt-Miete: € 849,52
Provison: 2 BMM

Beziehbar: ab sofort

Für weitere Fragen oder Details steht Ihnen Frau Cathrin Markiewicz unter 0676 629 40 50 oder c.markiewicz@wohnkonzept.co.at gerne jederzeit zur Verfügung.

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Der Käufer zahlt im Erfolgsfall an die Firma WOHNkonzept Immobilien GmbH eine Käufer-Maklerprovision in Höhe von 3% des Kaufpreises zzgl. 20% Ust. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis. Wir halten fest, dass Ihnen dieses Objekt erstmals durch unsere Tätigkeit als Immobilienmakler bekannt wurde. Falls Ihnen dieses Objekt bereits als verkauf- oder vermietbar bekannt ist, ersuchen wir innerhalb von 3 Werktagen um Ihre schriftliche Nachricht, ansonsten gilt die Provisionsregelung als vereinbart. Ausdrücklich vereinbart wird dieser Provisionsanspruch in gleicher Höhe auch für die in § 15 MaklerG vorgesehenen Fälle (Unterlassung eines notwendigen Rechtsaktes wider Treu und Glauben, Abschluss eines zweckgleichen Geschäftes, Abschluss mit einem Dritten aufgrund der Weitergabe der Abschlussmöglichkeit, Ausübung eines Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittrechtes). Bei den Größen und Ertragsangaben handelt es sich um von Abgeber/in (Eigentümer/in bzw. Hausverwaltung) zur Verfügung gestellte Informationen. Die Angaben wurden von uns kontrolliert, eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Letztstand müssen wir allerdings ausschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Abgeber und dem Immobilienmakler ein wirtschaftliches bzw. familiäres Nahverhältnis besteht und der Immobilienmakler auch für diesen tätig ist (Doppelmakler).

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