Am 1. April 2019 werden gem. § 5 RichtWG (BGBl. I 12/2016) auf Grundlage des Jahresdurchschnittswerts des VPI 2010 des Jahres 2018 (=116,3) neue Richtwerte wirksam. Die Richtwerte erhöhen sich demnach um 4,2 %.
Das Bundesgesetzblatt, mit dem die geänderten Richtwerte kundgemacht wurden, finden Sie hier.
Richtwert
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bisher (bis 31.03.2019)
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NEU ab 01.04.2019
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Burgenland
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€ 5,09
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€ 5,30
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Kärnten
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€ 6,53
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€ 6,80
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Niederösterreich
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€ 5,72
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€ 5,96
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Oberösterreich
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€ 6,05
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€ 6,29
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Salzburg
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€ 7,71
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€ 8,03
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Steiermark
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€ 7,70
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€ 8,02
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Tirol
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€ 6,81
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€ 7,09
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Vorarlberg
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€ 8,57
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€ 8,92
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Wien
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€ 5,58
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€ 5,81
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Mietrechtliche Wirksamkeit
Die neuen Richtwerte werden mit 1. April 2019 mietrechtlich wirksam. Neue Mietverträge können auf dieser Basis ab 1. April abgeschlossen werden. Bestehende Richtwertmietverträge können bei entsprechenden Wertsicherungsvereinbarungen ab Mai 2019 angehoben werden.
Zu beachten sind jedoch die Formerfordernisse (§ 16 Abs 9 MRG):
Das Anhebungsbegehren muss jedenfalls schriftlich erfolgen und darf nicht vor dem Eintritt der mietrechtlichen Wirksamkeit (nicht vor dem 1. April 2019) abgesendet werden. Achtung: Ein zu früh abgeschicktes Schreiben entfaltet keine Rechtswirkungen (auch nicht im Folgemonat!).
Das Erhöhungsbegehren muss, unter Berücksichtigung des frühestmöglichen Fälligkeitstermins am fünften des Monats Mai 2019, dem Mieter mindestens 14 Tage vor diesem Zinstermin zugehen. Da der 21.04. auf einen Sonntag fällt, wird für eine postalische Übermittlung das Einlangen bis spätestens 19. April beachtlich sein. Falls das Erhöhungsbegehren erst später beim Mieter einlangen sollte, wird die Erhöhung erst am darauffolgenden nächsten Zinstermin fällig.
Grundkostenanteile
Mit der Anhebung der Richtwerte ändern sich auch die für den Lagezuschlag relevanten Grundkostenanteile wie nachstehender Tabelle zu entnehmen ist.
Grundkostenanteile
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(GKA in % des RW)
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Grundkostenanteil ab 1.4.2019 in €/m² NEU
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Burgenland
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3,19%
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€ 50,72
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Kärnten
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6,06%
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€ 123,62
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Niederösterreich
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8,04%
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€ 143,76
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Oberösterreich
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7,5%
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€ 141,52
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Salzburg
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11,48%
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€ 276,55
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Steiermark
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7,99%
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€ 192,24
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Tirol
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9,08%
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€ 193,13
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Vorarlberg
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11,35%
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€ 303,73
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Wien
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17,21%
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€ 299,97
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